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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bobs Vergaser Instandsetzung, Kroh und Völlmar GbR, Werner Heisenberg-Str.1, 34123 Kassel

§1 Vorbemerkungen

Meine Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser nachstehenden AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ich mit meinen Kunden (nachfolgend Kunde) über die von mir angebotenen Waren, Dienstleistungen bzw. Werkleistungen schließe. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers sowie Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie von mir ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§2 Angebot und Annahme

Bestellungen und Aufträge des Kunden sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes meinerseits aufzufassen. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn ich die Bestellung schriftlich bestätigt habe.
Die zu den freibleibenden und unverbindlichen Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten sowie in Bezug genommene DIN-, VDE- oder sonstige (überbetriebliche) Normen, kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar. Konstruktionszeichnungen und andere vergleichbare Unterlagen werden erst nach Abzeichnung durch den Auftraggeber, der die technische Abklärung mit dem Prüfingenieur bzw. der Abnahmebehörde vorzunehmen hat, verbindlich.

§3 Preise

Meine Preisangaben verstehen sich in EUR und enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer berechne ich nach dem am Tage der Lieferung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuersatz.
Die gültigen Preise richten sich nach meiner Preisliste, welche auch im Internet unter www.bobs-services.de bzw. www.vergaserbob.de eingesehen werden kann. Die darin enthaltenen Preise gelten insbesondere auch dann, wenn kein Preis vereinbart ist.
Vom Kunden gewünschte Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeiten sowie Stundenlohnarbeiten werden nach vereinbarten Zuschlägen gesondert in Rechnung gestellt.
Meine Preise verstehen sich grundsätzlich als Lieferung ab Werk, ausschließlich Versand und Nachnahmekosten.

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§4 Zahlungen

Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug in bar, per Nachname oder auf mein in der Rechnung angegebenes Konto zu leisten.

Der Rechnungsbetrag ist fällig und zahlbar sofort nach Erhalt der Lieferung/Rechnung. Hinsichtlich des Zahlungsverzuges gilt die gesetzliche Regelung.

Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt mich, meine weiteren Leistungen einzustellen.

Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Selbiges gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an den in meinem Rechnung gestellten Beträgen.

Eine Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung mit mir zusteht, ist nur mit meiner ausdrücklichen Genehmigung zulässig.

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§5 Liefer- und Ausführungsfristen

Liefer- bzw. Ausführungstermine gelten stets als unverbindlich, sofern nicht im Einzelfall eine besondere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und mir getroffen wurde. Im Falle des Überschreitens des Liefer- bzw. Ausführungstermins ist der Kunde nach Ablauf einer mir zu setzenden angemessen Nachfrist zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Die Nachfrist muss zumindest zwei Wochen betragen.

Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Anlieferung des zu bearbeitenden Teiles und Klärung sämtlicher Bedingungen des Auftrages.
Der Rücktritt ist schriftlich an die folgende Adresse zu richten:
Kroh und Völlmar GbR, Werner Heisenberg-Str.1, 34123 Kassel Telefax: 0561 8906813.

Beschränkt sich die Überschreitung der Lieferfrist lediglich auf einen Teil der Lieferung, so ist das Rücktrittsrecht auf diesen betroffenen Teil beschränkt, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird.

Leistungen und Lieferungen, die infolge von mir nicht zu vertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen von mir nicht zu vertretenden Hindernissen unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen nicht, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrage ganz oder teilweise zurück zu treten, ohne dass dem Besteller deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
In den Fällen einer für den Besteller unzumutbaren Leistungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt.
Grundsätzlich setzt die Einhaltung der oben genannten Lieferfristen bzw. verbindlich vereinbarten Termine die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und ggf. die rechtzeitige Beibringung der vom Besteller mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. sowie der Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen. Ferner beginnt die Lieferfrist im Falle einer vertraglich vereinbarten Anzahlung frühestens mit Eingang der Anzahlungssumme.

Im Falle von mir nicht zu vertretende Verzögerung des Lieferfortschritts bin ich berechtigt, den bis dahin fertig gestellten Teil der Leistung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Schadenersatz wegen Lieferverzuges habe ich nur dann zu leisten, wenn die Verzögerung der Lieferung auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden von mir beruht. Ab dem Versand trägt der Besteller die Gefahr für meine gelieferte Ware bzw. meine Leistung.

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§6 Abnahme

Die Abnahme hat innerhalb 12 Werktagen nach der Lieferung und der damit verbundenen Rechnungsstellung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen. Einer Abnahme steht die erste ordnungsgemäße Inbetriebnahme der gelieferten Sache durch den Besteller gleich. Nach der Abnahme der Leistung hat der Besteller bei Behauptung eines Mangels die Mangelhaftigkeit des Gewerkes zu beweisen.

§7 Schadenersatz

Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ist dieser verpflichtet, an mich den vollen entgangenen Gewinn einschließlich sämtlicher Barauslagen zu zahlen, mindestens jedoch 30 % des Auftragswertes. Dem Kunden bleibt jedoch unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass der pauschalierte Schadenersatzanspruch geringer als 30 % des Auftragswertes ist.
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§8 Sachmangelhaftung

Offensichtliche Mängel meiner Lieferung bzw. Leistung sind unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. Werkleistung mir gegenüber schriftlich unter der Adresse Kroh und Völlmar GbR, Werner Heisenberg-Str.1, 34123 Kassel, Telefax: 0561 8906813 anzuzeigen.

Für Kaufleute gilt dies auch bei erkennbaren Mängeln.

In allen anderen Fällen hat die Mängelanzeige unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels schriftlich zu erfolgen. Der Kunde muss mir im Falle eines vermeintlichen Mangels zumindest die Möglichkeit der Nachprüfung einräumen, ob ein Mangel tatsächlich vorliegt oder nicht. Ich übernehme keine Sachmangelhaftung, wenn meine Leistung ohne meine Mitwirkung verändert oder bearbeitet wurde.

Zur Nachprüfung oder Nachbesserung kann ich verlangen, dass mir der Gegenstand der Werkleistung (regelmäßig die Vergaseranlage) wieder einzeln zunächst auf Kosten des Bestellers zugesandt wird. Sollte sich dann das Vorhandensein eines Mangels bestätigen, werden von mir die Transportkosten rückvergütet. Sollte sich das Vorliegen eines Mangels nicht bestätigen, so ist mir nach weiterer schriftlicher Auftragserteilung die entsprechende weitere Leistung vereinbarungsgemäß zu vergüten.

Im Falle des Vorliegens eines Mangels habe ich zunächst das Wahlrecht, ob ich einen möglicherweise bestehenden Anspruch auf Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder durch Neuherstellung erfülle.

Sollte mit der Kunde eine Frist für die Nacherfüllung setzen, so hat diese Frist angemessen zu sein. Die angemessene Frist beträgt regelmäßig zwei Wochen. Verstreicht diese Frist, ohne dass ich die Nacherfüllung durchgeführt habe, hat der Kunde seinerseits das Recht, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu verlangen. Ist die Nachbesserung auch nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht erfolgreich, besteht ein Anspruch des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Mängel, die auf Weisungen, Unterlagen und Angaben des Kunden beruhen, hafte ich nicht. Ebenso wenig hafte ich für deren Ausführbarkeit. Für Abweichungen von Weisungen, Unterlagen und Angaben des Kunden hafte ich ferner dann nicht, wenn durch das Abweichen von der Weisung bzw. den Unterlagen oder den Angaben des Kunden meine Leistung mangelfrei wird.

Meine Leistung bezieht sich bei Werkleistungen ausschließlich auf die Bearbeitung (Überholung) angelieferter Gebrauchtaggregate, wobei für die angelieferten Aggregate selbst keine Haftung übernommen wird. Bezieht sich die Werkleistung lediglich auf einen Teilbereich, so beschränkt sich meine Sachmangelhaftung entsprechend nur auf diesen Bereich, nämlich auf die von mir erbrachte Leistung.

Bei einer Komplettüberholung von Vergaseranlagen umfasst die Werkleistung beispielsweise nicht den Austausch des Schwimmers, und/oder elektromechanischer und pneumatisch gesteuerter Ventile. Diese werden lediglich überprüft und optisch aufbereitet. Dementsprechend übernehme ich keine Sachmangelhaftung hinsichtlich der späteren Funktionen. Ich führe beispielsweise keine Röntgenuntersuchung der angelieferten Teile auf Haarrisse durch. Dieses gehört nicht zu dem von mir angebotenen Leistungsumfang. Sollte hierdurch beispielsweise eine Fehlfunktion später an dem Aggregat ausgelöst werden, so ist diese Fehlfuntkion, die beispielsweise auf einen Haarriss beruht, nicht von meiner Haftung umfaßt. Sollten später dann aufgrund dessen Teile getauscht werden, so ist der Besteller zuvor gehalten, mir einen neuen schriftlichen dahingehenden Auftrag zu erteilen und die Kosten dafür zu tragen.

Die Vergaseranlage muss von einem kompetenten Fachmann eingebaut, eingestellt und synchronisiert werden. Diese Arbeiten gehören nicht zu dem Leistungsumfang meines Betriebes. Der von dem Kunden für die Montage und die Einstellung des Vergasers eingesetzte Fachmann muss in der Lage dazu sein, Mängel zu erkennen und konkret zu benennen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass hierfür besondere Erfahrung und Fachwissen erforderlich ist. Sollten während der Montage Probleme auftauchen, bitte ich darum, zunächst Kontakt zwischen mir und dem Fachmann telefonisch herzustellen, damit möglicherweise auftretende Probleme bereits in diesem Rahmen behoben werden können, wodurch sich bereits in diesem Stadium herausstellen kann, dass kein Mangel vorliegt.

Sollte durch nicht ordnungsgemäßen Einbau, Einstellung oder Synchronisierung ein Mangel an dem Aggregat auftreten, hafte ich nicht.

Grundsätzlich beziehen sich meine Leistung auf Arbeiten an Vergaseranlagen von Standardfahrzeugen. Die Vergaseranlagen sind nach der Bearbeitung durch mich für normale Beanspruchung ausgelegt und nicht für den Renneinsatz. Meine Sachmangelhaftungsverpflichtung erlischt einer über die standardgemäße Verwendung hinaus gehende Benutzung durch den Kunden.

Der Sachmangelhaftungsanspruch verjährt mit den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme des Werkes.

Ich erbringe in der Regel hauptsächlich Werkleistungen. Es werden jedoch auch Teile von mir verkauft. Im Falle eines Verkaufes gilt die Sachmangelhaftung selbstverständlich für den gesamten Leistungsumfang, also für die gesamte vertragsgegenständliche gelieferte Ware. Im übrigen gelten diese AGB aber auch für Kaufverträge.

Ich weise noch darauf hin, dass Voraussetzung für den Einbau anderer Vergaserdüsen oder Nadeln bei SU-Vergasern ist, dass die Originalteile als Altteil zurückgesandt werden. Ansonsten berechne ich für diese Teile den üblichen Preis.

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§9 Eigentumsvorbehalt und Abtretung

Meine Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.

Verbindet der Besteller meine Leistungen mit dem Gewerk eines Dritten, so tritt er hiermit hiermit vorab die Ansprüche ab, die ihm aufgrund seines Vertrages mit dem Dritten zustehen.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Hameln.

Gerichtsstand für Auseinandersetzungen mit kaufmännischen Bestellern ist Hameln. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks sowie deliktsrechtlichen Ansprüchen und Streitverkündungen.

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Im übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

Diese AGB ersetzen alle meine bisherigen AGB.

Kassel, den 7. Juli 2013

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Letzte Aktualisierung am 02.07.2013
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